Tierärztliche Praxis für Pferde
Medikamente

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) - Ein kurzer Überblick

Tierärzte dürfen eine Tierärztliche Hausapotheke führen, um Tierarzneimittel für von ihnen untersuchte Tiere abgeben zu können.

Was ist für Sie als Pferdebesitzer zu beachten?

  • Medikamente dürfen nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden. Eine entsprechende tierärztliche Diagnose ist vorher zu erstellen und durch den Tierarzt zu dokumentieren.
  • Eine Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist verboten und nicht möglich.
  • Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den Zeitraum bis zur nächsten Kontrolle des Behandlungserfolges nicht überschreiten.
  • Tierarztpraxen sind keine Apotheken. Rezepte können nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Auf Anweisung eines anderen Tierarztes/einer Tierklinik dürfen -auch nicht zur Weiterbehandlung- keine Medikamente abgegeben werden.
  • Die Rezeptieren von (teilweise kostengünstigeren) Humanarzneimitteln ist nicht erlaubt, wenn zugelassene Arzneimittel vorhanden bzw. verfügbar sind.
  • Manche Medikamente dürfen beim Pferd nicht mehr eingesetzt werden und manche Antibiotika dürfen nur nach vorheriger Laboruntersuchung angewendet werden.
  • Eine Herstellung von Blutprodukten (Eigenblutbehandlung, Serumaugentropfen, PRP, IRAP, Plasma für Fohlen o.ä.) ist möglich, aber die Anwendung nur durch den Herstellenden Tierarzt zulässig. Eine Weitergabe an Dritte (andere Tierärzte, Besitzer, o.ä.) ist nicht erlaubt.
  • Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist verboten. Dazu gehören auch Entwurmungsmittel.
  • Medikamente dürfen nur zur Vernichtung zurückgenommen werden, eine Erstattung ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen für den Tierarzt nach sich ziehen.

Für uns Tierärzte sind die zu beachtenden Vorschriften weitreichend verschärft worden. Zum Beispiel müssen wir vor dem Einsatz eines Humanarzneimittels ( z.B. weil in Deutschland kein zugelassenes Arzneimittel für dieses Tier zugelassen ist) prüfen, ob es nicht irgendwo in der EU ein für Tiere zugelassenes Präparat vorhanden ist und es dann dort beziehen. Dies kann unter Umständen zu deutlich längeren Lieferzeiten und aber auch höheren Kosten führen.

Ihr Team der Tierärztlichen Praxis für Pferde in Marl